ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN REISEMOBIL-MIETVERTRAG
Vertragspartner dieses Mietvertrages sind die holidayvans GmbH, Tenschertstraße 3, 1230 Wien, im Folgenden kurz „Vermieter“ genannt und der bzw. die umseitig genannten Mieter, im Folgenden kurz „Mieter“ genannt.
- Allgemein
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein fester Bestandteil des zwischen dem Vermieter einerseits und dem Mieter andererseits abgeschlossenen Langzeit- Mietvertrages. - Reservierung/Mietpreiszahlung
- Der Mieter kann sich online, telefonisch oder per E-Mail über die von uns angebotenen Longtime- Rent- Pakete informieren. Ein verbindliches Angebot kommt erst durch eine Anfrage des Mieters über unser Kontaktformular und dem schriftlichen Angebot des Vermieters zustande. Der Mieter verpflichtet sich, die Angaben im Kontaktformular wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
- Ein verbindlicher Vertrag kommt erst nach der Zustimmung des Mieters und des Vermieters zustande. Der Vermieter gewährt seine Zustimmung nur nach erfolgter positiver Bonitätsprüfung und der Verfügbarkeit des gewünschten Fahrzeuges.
- Der Mieter erklärt die Zustimmung zur Verwendung seiner Daten zum Zweck dieser Bonitätsprüfung.
- Im Falle einer negativen Bonitätsbewertung stimmt der Vermieter einem verbindlichen Mietvertrag nicht zu und wird den Mieter schriftlich oder telefonisch kontaktieren.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Anfrage ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Bei Zustandekommen eines verbindlichen Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, die erste monatliche Fixpreisrate und die Longtimepauschale bei Vertragsabschluss via Banküberweisung, Onlineüberweisung, Kreditkarte oder PayPal zu bezahlen.
- Die weiteren monatlichen Fixpreisraten werden immer zu Beginn des Monates fällig. Diese kann per SEPA-Lastschriftmandat oder per Kreditkarte eingezogen werden.
- Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag aufzulösen.
- Die monatlichen Abrechnungen erfolgen in elektronischer Form an die im Mietvertrag vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse. Wünscht der Mieter diese Abrechnungen in Papierform, hat er dies bei Vertragsabschluss dem Vermieter mitzuteilen.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Buchungsbestätigung nach Erhalt unverzüglich zu prüfen. Weicht diese von der ursprünglichen Bestellung ab, so gilt diese als vom Mieter angenommen, wenn er nicht umgehend nach dessen Erhalt dem Vermieter etwaige Abweichungen mitteilt.
- Die vertraglich zwischen Mieter und Vermieter vereinbarten und bestätigten Daten, wie der Ort der Übergabe des Fahrzeugs und der Mietpreis gelten als verbindlich.
- Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs samt dem gebuchten Zubehör nur in dem Zeitraum berechtigt, für den es vereinbart wurde.
- Der Mietpreis richtet sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Mietpreisen auf unserer Homepage. Diese verstehen sich inklusive Umsatzsteuer (20 %).
- Bei der Fahrzeugübergabe muss der Mieter vor Ort eine Kaution in der Höhe von einer monatlichen Fixpreisrate in Bar hinterlegen. Ohne einer Hinterlegung dieser kann der Vermieter dem Mieter die Übergabe des Mietfahrzeuges verwehren. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges wird diese rückerstattet.
- Der Mieter haftet auch nach der Rückerstattung der Kaution für versteckte Schäden, welche erst im Nachhinein vom Vermieter festgestellt werden.
- Zuzüglich zum Mietpreis entfällt bei jeder Miete einmalig eine Longtimepauschale. Diese beträgt 179€. Diese Longtimepauschale deckt eine Vielzahl von Dienstleistungen ab, die mit jeder Buchung anfallen, wie die durchzuführende Bonitätsprüfung, die Einweisungen vor Ort, den telefonischen Support, die Reinigung und Desinfektion nach der Miete sowie das Auffüllen der Gasflaschen, der Scheibenwaschflüssigkeit oder des Ad-Blue Tanks.
- Kraftstoff-, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz, sowie Fährgebühren als auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren sind vom Mieter selbst zu bezahlen. Weiters sind die Kosten für das Auffüllen von den Flüssigkeiten (Scheibenwaschanlage, Ad-Blue, Motoröl, etc.) und den verbrauchten Gasflaschen während der Miete, vom Mieter selbst zu bezahlen.
- Benützung der Reisemobile
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Des Weiteren sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überprüfen.
- Fahrberechtigt sind grundsätzlich nur Personen mit einer Lenkerberechtigung der Klasse B. Zusätzlich müssen diese mindestens 18 Jahre alt und seit mehr als einem Jahr im Besitz der Lenkerberechtigung sein. Diese muss bei der Fahrzeugübernahme dem Vermieter im Original vorgelegt werden.
- Fahrberechtigt ist ausschließlich der Mieter oder die zusätzlich im Mietvertrag genannten Fahrer oder Fahrerinnen.
- Der Mieter verpflichtet sich, im Falle eines Führerscheinentzuges bzw. Fahrverbotes während der Mietdauer, das Fahrzeug nicht mehr zu verwenden und den Vermieter umgehend darüber zu informieren.
- Der Mieter hat die von ihm transportierte Ladung so zu verwahren oder zu sichern, dass sie den im normalen Betrieb auftretenden Kräften standhält und er hat dafür zu sorgen, dass alle mitfahrenden Personen während der Fahrt die vorhandenen Sicherheitsgurte vorschriftsgemäß benutzen.
- Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge! Bei Nichtbeachtung wird dem Mieter eine Reinigungsgebühr in der Höhe von 500 € verrechnet.
- Das Wasser im Frischwassertank des Fahrzeuges darf auf keinen Fall als Trinkwasser verwendet werden. Darauf wird bei der Einschulung auf das Fahrzeug dezidiert hingewiesen. Sollten durch die Verwendung dieses Nutzwassers, bei dem Mieter oder sonstigen Personen, gesundheitliche Schäden oder Beeinträchtigungen entstehen, hält sich der Vermieter schadlos.
- Die Mitnahme von Haustieren ist im Vorhinein vom Vermieter schriftlich zu gestatten.
- Die Weitervermietung, die Überlassung des Fahrzeuges oder die Einräumung der Verfügungsgewalt über das Fahrzeug (insbesondere auch durch die Überlassung der Fahrzeugschlüssel) an nicht im Mietvertrag eingetragene Personen, die gewerbliche Personenbeförderung, die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, die Ausbildung von Fahrschülern oder Fahrsicherheitstrainings, das Abschleppen anderer Fahrzeuge mit dem Mietfahrzeug, die Beförderung von gefährlichen, entzündlichen, giftigen oder radioaktiven Stoffen, sowie die Begehung von rechtswidrigen Taten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, ist verboten. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden, sofern für diese keine Deckung der Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung gegeben ist.
- Jede Veränderung an und im Fahrzeug ist dem Mieter untersagt. Sollte der Mieter dennoch Veränderungen welcher Art auch immer vornehmen, hat er für sämtliche Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeuges
- Die Entfernung oder Überklebung von holidayvans Schriftzügen oder Logos wird ausdrücklich untersagt. Eine zusätzliche Beklebung auf dem Fahrzeug kann nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter eventuell gewährt werden.
- Bei abgestellten Fahrzeugen sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu sichern bzw. zu verschließen. Das Lenkradschloss muss eingerastet sein.
- Die eigenmächtige Erteilung von Reparaturaufträgen durch den Mieter ist untersagt. Im Schadensfall ist zuerst die telefonische bzw. schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters einzuholen. Für die Behebung von Schäden darf nur eine Vertragswerkstätte in Anspruch genommen werden, ausgenommen, diese ist weiter als 100 km entfernt.
- Die anfallenden Kosten für die vom Fahrzeughersteller vorgegeben Wartungsintervalle und § 57a Fahrzeugüberprüfungen, Kosten für Reifenverschleiß (ausgenommen Beschädigungen oder unsachgemäßer Benützung) inklusive der Kosten für die vom Vermieter vorgegebenen Räderwechsel sowie für die Verschleißteile werden vom Vermieter übernommen.
- Die Mietfahrzeuge haben für jede Jahreszeit die richtige Bereifung. Sie haben entweder Ganzjahresreifen oder Sommer- und Winterreifen, wo der Wechsel zweimal pro Jahr durch einen Räderwechsel vollzogen wird.
- Die Wahl der ausführenden Werkstätte und den zu verwendenden Materialien liegt beim Vermieter.
- Für die Dauer dieser Reparaturen und Leistungen wird vom Vermieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
- Bei einer durch einen Schaden verursachten Unterbrechung der Miete, muss die weitere Vorgehensweise mit dem Vermieter abgeklärt werden.
- Bei einem Verkehrsunfall müssen zwingend ein internationaler Unfallbericht (ist in der Bordmappe) vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie Fotos der Schäden von allen beteiligten Fahrzeugen, unverzüglich dem Vermieter übergeben werden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge enthalten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragsbestimmungen haben den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge.
- Miete
- Die Mindestmietdauer beim Longtime- Rent beträgt 1 Monat und maximale Mietdauer 12 Monate.
- In der monatlichen Fixpreisrate sind 1.500 km pro Monat frei. Für jeden weiteren Mehrkilometer verrechnen wir 0,45€.
- Der Vermieter bietet dem Mieter verschiedene Mehrkilometerpakete an, welche bei der Buchung hinzugefügt werden können. Die Preise dazu finden sich auf der Homepage.
- Der Mietvertrag ist auf die im Mietvertrag festgelegte Zeit abgeschlossen. Sollte der Mieter mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug geraten, gelten weiterhin die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Außerdem wird mindestens eine weitere monatliche Fixpreisrate verrechnet. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter.
- Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen, wenn der Mieter mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist bzw. wenn das Fahrzeug in vertragswidriger Weise verwendet wird oder bei mutwilliger Beschädigung, versuchter Veruntreuung bzw. Zerstörung des Fahrzeuges.
- Verkehrsverstöße
Für Verkehrsverstöße ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und hat für daraus resultierende rechtliche Folgen die Verantwortung zu übernehmen und den Vermieter schad- und klaglos zu halten. Neben den dadurch entstandenen Kosten der Behörde verrechnet der Vermieter dem Mieter Bearbeitungskosten in der Höhe von 25€. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter bei Anfragen von Behörden wie z.B. Lenkerauskünften, den Mieter als Lenker unter der im Mietvertrag angegebenen Adresse bekannt geben wird. Der Mieter haftet für das Handeln von Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat, sowie für sein eigenes Handeln. - Rücktritt und Storno
- Wird die Miete infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, wie Nichtrückgabe bzw. nicht termingerechter Rückgabe durch den Vormieter, Beschädigung oder Zerstörung des Mietgegenstandes durch den Vormieter oder einen Dritten, Streik, hoheitlicher Anordnung oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Mieter oder Vermieter zu Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter bis 60 Tage vor Mietbeginn werden keine Stornokosten verrechnet. Im Zeitraum von 59 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn werden 50 % und unter 15 Tage vor Mietbeginn werden 100 % der Vertragssumme bzw. der nicht konsumierten Miete fällig. Die Rückerstattung erfolgt in Form eines Gutscheins.
- Bereits gebuchtes Zubehör, das nicht benötigt wird, kann vor dem Mietbeginn storniert werden. Die Rückerstattung erfolgt in Form eines Gutscheins.
- Eine Barauszahlung von Stornogutscheinen ist nicht möglich.
- Für eine vorzeitige Beendigung der Miete hat der Mieter eine Kündigungsfrist von 30 Tagen. Weiters wird bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags der Mietpreis durch die kürzere Mietdauer neu berechnet. Die daraus anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Bei einer Unterbrechung der Miete, für die der Vermieter die Verantwortung trägt (Schäden am Fahrzeug, welche nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters oder eines Unfalls), werden dem Mieter die Mietkosten anteilsmäßig in Form eines Gutscheins rückerstattet.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden, welche durch den Mieter oder durch Dritte entstanden sind und durch diese ein Ausfall oder eine Reparatur des Fahrzeuges entsteht. Dies gilt auch für Rückholkosten des Fahrzeuges oder der darin beförderten Personen oder des Ladegutes.
- Sollten während der Miete Funktionsstörungen auftreten oder die Funktion einer Sonderausstattung (Standheizung, Radio, Navigationssystem, etc.) ausfallen, wird der Vermieter versuchen, diese zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, werden dem Mieter die Mietkosten anteilsmäßig nach der aktuell gültigen Rechtslage in Form eines Gutscheins rückerstattet. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen!
- Abholung
- Der Mieter und der Vermieter sind verpflichtet, das Fahrzeug vor Übernahme eingehend zu besichtigen und die Vollständigkeit der Ausrüstung, sowie der Kfz-Papiere zu überprüfen. Das Fahrzeug weist außer den umseits angegebenen Schäden keinerlei Beschädigung auf. Der Mieter wurde über die Behandlung, Bedienung und Führung des Wagens eingehend unterrichtet.
- Der Mieter ist verpflichtet, bereits bei der Übergabe den Vermieter über zusätzlich zu den am Mietvertrag bereits angeführten, erkennbaren Schäden bzw. etwaigen technischen Mängeln des Fahrzeuges zu informieren und für die schriftliche Festhaltung am Mietvertrag zu sorgen.
- Das Fahrzeug wird in betriebsbereitem und verkehrssicherem Zustand, einer gültigen Vignette für Österreich, und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstung zum Betrieb übergeben.
- Buchungen, bei denen das Fahrzeug außerhalb der üblichen Öffnungszeiten abgeholt oder zurückgegeben werden soll, sind eventuell und nur nach vorheriger Rücksprache möglich.
- Der Mieter wird über die wichtigsten Funktionen des Fahrzeuges und des Zubehörs aufgeklärt. Der Mieter verpflichtet sich, die ihm ausgehändigten Fahrzeugschlüssel so zu verwahren, dass kein unberechtigter Dritter in deren Besitz gelangen kann. Der Mieter hat alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Fahrzeug von Unbefugten nicht in Betrieb genommen werden kann. Auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 102 KFG wird hingewiesen.
- Die holidayvans GmbH wird sich bemühen, jegliches vom Mieter bei der Buchung gewünschtes Zubehör (Fahrradträger, Campingstühle, Kindersitze etc.) bereitzustellen, kann dies aber nicht in jedem Fall garantieren. Der Mieter ist in diesem Fall berechtigt, die Übernahme des Fahrzeuges ohne einer Kostenbelastung für ihn abzulehnen.
- Rückgabe
- Das Mietfahrzeug ist zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, die Dokumente sowie das mit dem Fahrzeug übergebene Zubehör vollständig zurückzugeben.
- Die Bearbeitungsgebühr für einen etwaigen Schlüsselverlust (inkl. Material) beläuft sich auf 400€.
- Die Bearbeitungsgebühr für den Verlust des Zulassungsscheins beläuft sich auf80€.
- Eine Verlängerung der Mietdauer oder Änderung des Rückgabeortes muss 30 Tage vor dem Mietende angefragt werden und ist nur nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter zulässig.
- Das Fahrzeug muss vor der Rückgabe innen gereinigt und außen gewaschen (nicht in einer Waschstraße, sonst können die Anbauteile wie z.B. die Markise, etc. beschädigt werden). Bei Nichteinhaltung verrechnen wir eine Pauschalgebühr für die Reinigung in der Höhe von 250€.
- Weitere Sonderreinigungskosten (z.B. stark verschmutze Sitze oder Teppiche durch Tierhaare, Flecken, etc.) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
- Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vom Mieter vollgetankt zurückzustellen. Andernfalls werden dem Mieter die Kosten für die Wiederauffüllung des Tanks und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 50€ verrechnet.
- Der Mieter haftet für Schäden, die bei der Fahrzeugrücknahme festgestellt werden und bei der Fahrzeugübergabe noch nicht vorhanden waren. Eine etwaige nachträgliche Geltendmachung von Schäden, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren, ist nicht zulässig.
- Der Vermieter stellt dem Mieter die zusätzlich gefahrenen Mehrkilometer, welche nicht im Mietvertrag bzw. mit einem Mehrkilometerpaket vereinbart wurden, in Rechnung.
- Der Vermieter ist berechtigt, diese entsprechenden Kosten und Gebühren von der Kaution abzuziehen.
- Der Mieter ist verpflichtet, den Wert von nicht zurückgegebenen Bestandteilen, Zubehör, Teilen der Inventarliste, Werkzeug und dergleichen bei der Rückgabe des Wagens zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten der Wiederbeschaffung von abhandengekommenen Fahrzeugpapieren oder Fahrzeugschlüssel.
- Eine Haftung des Vermieters für Gegenstände, welche der Mieter nach der Fahrzeugrückgabe im Wagen zurücklässt, wird ausgeschlossen.
- Auslandsfahrten
Mit den Mietfahrzeugen darf man in die Staaten der Europäischen Union und auch nach Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien und Weißrussland reisen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. - Versicherung
- Das Mietfahrzeug ist vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt 1.000€.
- Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den in Punkt 3. genannten Fällen auch kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird, wenn ein Unfall oder eine Beschädigung bei Fahrten unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen entstehen, sowie bei Fahrerflucht des Lenkers/Mieters.
- Weiters besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch Missachtung der Bedienungsanleitung oder durch Nichtbeachten von Durchfahrtshöhen oder Durchfahrtsbreiten (z.B. Unterführungen, Garagen, etc.) hervorgerufen werden.
- Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter im Falle eines Unfallschadens, oder nach einem technischen Gebrechen das aufgrund eines Reifenschadens oder auf Schuld von Mieter bzw. von Dritten zurückzuführen ist dem Mieter ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. In diesem Fall werden die noch unverbrauchten Miettage nicht rückerstattet.
- Der Vermieter oder dessen Versicherer haften keinesfalls für Reifenschäden oder Gasunfälle.
- Verhalten bei Verkehrsunfällen
- Bei Auftreten von Schäden oder bei der Verwicklung des Fahrzeuges in einen Verkehrsunfall ist der Vermieter sofort telefonisch zu verständigen.
- Der Mieter ist verpflichtet, im Falle der Beteiligung an einem Verkehrsunfall alles vorzunehmen, was zur Klärung des Sachverhaltes dienlich ist, insbesondere sofortige polizeiliche Meldung, Feststellung der Kennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Feststellung von Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und Zeugen, Anfertigen einer Lageskizze, Fotos von den Unfallfahrzeugen, Ausfüllen eines internationalen Unfallberichtes, usw.
- Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter und dessen Versicherer alle von diesen geforderten Informationen unverzüglich, jedenfalls aber sofort auf Anfrage zu geben.
- Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Anspruch Dritter ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen.
- Schad- und Klagloshaltung
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Laufzeit des Vertrages am Fahrzeug entstehen, sowie für Schäden, die er unter Benützung des Fahrzeuges bei Dritten verursacht. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle daraus entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten.
- Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstehen, für alle Folgen von Verstößen gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, oder sonstige ungesetzlichen Handlungen im In- und Ausland, z.B. StVO, Zollvorschriften usw., für Schadenersatzforderungen, für die die Haftpflichtversicherung aus welchen Gründen immer keine Deckung gewährt, für Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung, für Schäden am Mietfahrzeug, für die die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt, für jene Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft, sowie für alle Schäden, die ein Dritter, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, verursacht.
- Der Mieter haftet dem Vermieter für jeglichen entstandenen Schaden der durch Falsch-Betankung des Fahrzeuges bzw. der Brauch- und Abwassertanks verursacht wird.
- Sonstige Vertragsbestimmungen
- Der Vertrag wurde zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossen.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der betroffenen Bestimmung gewollt haben.
- Datenschutz
- Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, welche auf unserer Homepage unter www.holidayvans.at/de/datenschutzerklaerung einzusehen sind.
- Weiters werden bei der Nutzung des Navigationssystems die vom Mieter eingegebenen Navigationsdaten gegebenfalls gespeichert. Bei einer Kopplung von Mobiltelefonen mit dem Fahrzeug können Daten von diesen Geräten ebenfalls gespeichert werden. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, dass diese gespeicherten Daten vor der Rückgabe des Fahrzeugs gelöscht werden. Diese Löschung erfolgt durch das Zurücksetzen der Navigations- und Bluetoothsysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellungen. Die detaillierte Anleitung dazu, kann in der Bedienungsanleitung nachgelesen werden, welche sich in der Bordmappe im Handschuhfach befindet. Unterlässt der Mieter eine solche Löschung, können diese Daten unter Umständen von nachfolgenden Mietern des Fahrzeugs eingesehen werden. Der Vermieter ist zu einer Löschung oder Sicherung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet! Der Mieter hat den Vermieter im Falle eines Missbrauches derartiger Daten durch Dritte schad- und klaglos zu halten.
- Gerichtsstand
- Für den zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande gekommenen Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Wien zuständig, soweit nicht konsumentenschutzrechtliche Sonderbestimmungen zum Tragen kommen.